Für die sich aus der Stellung als Verfassungsorgan ergebenden Streitigkeiten mit anderen Verfassungsorganen über den Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten ist der Bundesrat zur Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht befugt.
Nach der Verabschiedung dieser Gesetze durch Bundestag und Bundesrat reichten mehrere Gruppen und Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden und eine Organklage beim Verfassungsgericht ein.