Die Unternehmensleitung hat im Rahmen ihrer Organisationsgewalt sicherzustellen, dass ihr alle relevanten Risiken und damit auch die Reputationsrisiken des Unternehmens im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung zur Kenntnis gelangen.
Der Führer war oberster Gesetzgeber, oberster Richter und Regierender, in dessen Hand sich die oberste Organisationsgewalt, der Oberbefehl über die Wehrmacht und die völkerrechtliche Vertretungsbefugnis vereinigten.
Als Führungsinstrumente innerhalb der Regierung stehen ihm die Organisationsgewalt über die Ressortbildung und -besetzung ebenso zur Verfügung wie die Möglichkeit zur Einsetzung interministerieller Ausschüsse.
Zahl und Art freier Dienstposten bestimmen sich nach Haushaltsrecht, (exekutiver) Organisationsgewalt sowie den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ().
Die Organisationsgewalt stellt eine Kompetenz zur Bildung, Errichtung, Einrichtung, Änderung und Aufhebung öffentlich-rechtlicher Untergliederungen und Organe dar.