Die Obhutshaftung ist im Transportwesen die Haftung verschiedener Transportunternehmen während des Transports von Frachtgut oder im Lagergeschäft die Haftung der Lagerhalter bei der Lagerung von übernommenem Lagergut.
Der Verfrachter haftet im Rahmen der Obhutshaftung für den Sachschaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht.
Ein Beförderungsvertrag enthält damit die Merkmale der Ortsveränderung (Transport), das Transportobjekt (Person oder Sache) und die Verantwortung des Beförderers, wobei sich letztere in der seiner Obhutshaftung äußert.