Wenn zuvor alle Dienstgrade zwischen Unteroffizier und Oberfeldwebel durchlaufen wurden, kann der Dienstgrad frühestens fünfeinhalb Jahre nach Ernennung zum Unteroffizier erreicht werden.
In Heer und Luftwaffe waren Beförderungen in den Dienstgrad Fahnenjunker-Oberfeldwebel von 1940 bis 1943 ausgesetzt (Beförderungen zum Oberfähnrich zur See bis 1944).
Weitere Offiziere im Stab waren ein Oberstleutnant, ein Major, zwei Adjutanten, ein Auditeur, ein Stabsfourier, vier Oberfeldwebel, ein Obertrommelschläger und ein Stabshornist.
Aufgrund der Dienststellung können Oberfeldwebel in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.
Der Dienstgrad Oberfeldwebel wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.
Jede Gruppe, mit je 1 Oberleutnant, 2 Oberfeldwebeln, 22 Unteroffizieren und 57 Mann, wurde in elf Sturmtrupps zu je sieben bis acht Fallschirm-Pionieren unterteilt.