In wenigen Bundesländern können sie jedoch gemeinsam mit Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten einen Rettungswagen beziehungsweise mit einem Notarzt und einem Notfallsanitäter/Rettungsassistenten einen Notarztwagen besetzen.
1974 folgte der Einstieg in den Bau von Sonderfahrzeugen wie Krankentransport-, Rettungs- und Notarztwagen, die vereinzelt auch zuvor schon gebaut worden waren.