Ihre Funktion als Mutterkirche reicht noch weiter als die erste urkundliche Erwähnung des Ortes (1280) oder dessen Stadtrechtsverleihung (1418) zurück.
Die Ortsgemeinden sind Zweigkirchen der Mutterkirche, die rechtlich selbstständig sind und demokratisch von den Mitgliedern der Ortsgemeinden organisiert werden.