Diese Hauptgutachten werden von der Monopolkommission seit 1976 jeweils in den geraden Jahren der Bundesregierung vorgelegt und zugleich veröffentlicht.
Des Weiteren gibt es eine Monopolkommission, welches die deutsche Bundesregierung in anderen Fragen der Wettbewerbsregulierung, also z. B. Maßnahmen gegen die Konkurrentensperre berät.
Zudem beschäftigte Zimmer sich mit dem Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und verantwortete als Vorsitzender der Monopolkommission das Sondergutachten gemäß § 42 Abs.
Hauptgutachten der Monopolkommission der Bundesregierung sprach sich die Kommission für eine gänzliche Abschaffung des Meisterzwangs als Marktzugangsvoraussetzung aus.