Der Arbeitsdirektor ist das mit den Personal- und Sozialangelegenheiten betraute Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung eines paritätisch mitbestimmten Unternehmens nach Mitbestimmungsgesetz oder Montan-Mitbestimmungsgesetz.
Ein Aufsichtsrat ist bei Unternehmen, die dem deutschen Mitbestimmungsgesetz unterliegen, grundsätzlich paritätisch zu besetzen: zur einen Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Aktionäre.
In diesem Gremium wurden das Mitbestimmungsgesetz für die Kohle- und Stahlindustrie, das Betriebsverfassungsgesetz und das Gesetz zur Einrichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung entwickelt.
In den Aufsichtsräten großer Kapitalgesellschaften, die nach dem Mitbestimmungsgesetz gebildet sind, hat der Aufsichtsratsvorsitzende ein Doppelstimmrecht.
Darüber hinaus übernimmt der Staat regulative Funktionen, indem er den Industriellen Beziehungen einen gesetzlichen Rahmen setzt (z. B. mit Betriebsverfassungsgesetz, Tarifvertragsgesetz, Mitbestimmungsgesetz).
Er ist paritätisch mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer besetzt, die nach den Vorschriften des Aktien- beziehungsweise des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.