Ausgleichs- oder Mischkalkulation anwenden, d. h. bei einzelnen Artikeln die Verkaufspreise sogar unter Einstandspreis festlegen, wenn eine Kompensation durch höhere Spannen bei anderen Artikeln erfolgt.
Im Fall einer langfristigen Hausbankbeziehung ist es für den Kreditgeber möglich, bei der Festlegung der Konditionen eine Mischkalkulation über die Zeit und über Produkte vorzunehmen.
In dem Fall basiert der Flatrate-Tarif auf einer Mischkalkulation, bei der die Kunden, die das Angebot wenig nutzen, einen Anteil zur Finanzierung von Vielnutzern mit leisten.
Weiter dient das Mischungskreuz zur Berechnung der Anteile an festen Stoffen (z. B. Mehl, Gebäck), die zu einer gewünschten Mischung vermengt werden müssen, oder für Mischkalkulationen im kaufmännischen Kontext.
Das Modell basiert dabei auf einer Mischkalkulation, das heißt, diejenigen Zahler, die das Angebot gar nicht nutzen, subventionieren die tatsächlichen Fahrgäste, ohne dass die Ausgaben alleine aus Steuermitteln betrieben werden.
Soweit die Kunden dann nicht nur Obst und Gemüse kaufen, werden diese Zugartikel durch andere Artikelgruppen quersubventioniert (siehe auch Mischkalkulation).