Die Legislativversammlung besteht aus 27 Mitgliedern, die in ebenso vielen, ungefähr gleich großen Wahlkreisen nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt werden.
Die Idee hinter diesen Vermutungen ist, dass in einem relativen Mehrheitswahlsystem in Einerwahlkreisen nur wenige Kandidaten eine realistische Chance haben, gewählt zu werden.
Im Repräsentantenhaus sitzen insgesamt 275 Abgeordnete, von denen 165 Abgeordnete nach dem Mehrheitswahlsystem und 110 weitere in einer Verhältniswahl gewählt werden.