In der Mediation unterstützt ein allparteilicher Mediator (oder auch ein Team aus zwei Co-Mediatoren) die Parteien bei der eigenverantwortlichen Konfliktlösung.
Der entsprechend fortgebildete Rechtsanwalt (§ 5 Mediationsgesetz und § 7a Berufsordnung für Rechtsanwälte) darf als anwaltlicher Mediator auch Mediationen durchführen.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt.