Die Fahrzeuge hatten die typische weiß-grüne Außenlackierung, ein auf dem Dach montiertes Blaulicht, ein Martinshorn und am Heck unter dem Nummernschild eine elektronische Anhaltesignaltafel zum Einblenden von Hinweisen.
Eine Fahrt mit Blaulicht ohne Sirene oder Martinshorn fordert die anderen Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Vorsicht auf, führt aber in der Praxis nicht zu einem automatischen Vortrittsrecht des Rettungsfahrzeugs.
Streitpunkte waren die Verwendung von Dienstbekleidung und dienstlichem Schriftverkehr in Assemblagen, das Tragen von Uniform in Kurzfilmen, das spätere Verwenden von Tonbandmitschnitten (Martinshorn) aus Einsatzfahrten in Musikeinspielungen.
Trotz der Wohnlage müssten eigentlich Blaulicht und Martinshorn angeschaltet werden, jedoch wird dies mit Rücksicht auf die Anwohner nicht immer ausgeführt.