Der Staat kann auf Marktversagen oder Marktstörungen (wie Monopole, marktbeherrschende Stellung oder sonstige Marktmacht) durch Marktrecht, Marktordnung, Interventionismus (Staatsinterventionismus), Marktschranken, Regulierungsbehörden (Kartellbehörden, Bankenaufsicht, Bundesnetzagentur) oder bloße moralische Appelle reagieren.
Die Stresstests sollen mögliche Schwachstellen aufdecken, die bei einer wirklichen Marktstörung möglicherweise existenzielle Auswirkungen hätten, die Robustheit der Kernkapitalquoten verifizieren und Wirkungen auf die Liquidität der betroffenen Institute offenlegen.
Neben diesen Ausfallsicherungen werden auch Liquiditätsfazilitäten eingesetzt, die nur auf Grund von Marktstörungen oder Liquiditätsengpässen gezogen werden.
Ethische Prinzipien ohne Marktstörung durchzusetzen ist nur möglich, wenn diese Prinzipien als allgemeine Regeln für alle Marktteilnehmer in gleicher Weise gelten.
Das Marktgleichgewicht ist ein Zustand, den alle Marktteilnehmer anstreben, weil sich Marktstörungen negativ auf Angebot, Nachfrage oder Preis auswirken.
Zudem bedeute allein die Tatsache, dass eine gewöhnlich nur gegen Entgelt erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht werde, regelmäßig noch keine wettbewerbswidrige Marktstörung.