Zunächst muss beachtet werden, dass das Bundesgericht im Gegensatz zu einem Teil der juristischen Lehre ein Rechtsgeschäft zur Übertragung einer Mantelgesellschaft als nichtig betrachtet.
Eine Mantelgesellschaft, auch Firmenmantel oder – wenn eine wesentliche Eigenschaft der Mantelgesellschaft ein steuerlicher Verlustvortrag ist – Verlustmantel genannt, ist eine besondere Erscheinungsform einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft.