Entscheidend ist jedoch nicht die Bezeichnung als Mitdarlehensnehmer im Kreditvertrag, sondern die Maßgeblichkeit des Vertragswortlauts von Kreditverträgen sowie die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner.
Umgekehrte Maßgeblichkeit bedeutete, dass die Ausübung rein steuerlicher Wahlrechte (unter anderem Sonderabschreibung) auch in der Handelsbilanz zulässig und aus Sicht des Steuerrechts geboten war.
In ihr setzte sich die schon für die Severerzeit charakteristische Maßgeblichkeit militärischer Belange für die Staatsführung fort, während das unter der Severerherrschaft noch stark ausgeprägte dynastische Bewusstsein schwand.
Somit ist die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz eingeschränkt; man ist bei der Erstellung der Steuerbilanz nicht zwingend an Ansätze und Bewertung der Handelsbilanz gebunden.
Die Nutzung steuerrechtlich bedingter Mehrabschreibungen setzte jedoch aufgrund der (umgekehrten) Maßgeblichkeit den entsprechenden Ansatz in der Handelsbilanz voraus (§ 5 Abs.
Unter der Zweischneidigkeit der Bilanz wird die doppelte Maßgeblichkeit jeder Bilanz sowohl für die Gewinnermittlung der Vergangenheit als auch der Zukunft bezeichnet.