Zu den mannigfaltigen möglichen Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan gehören Beschränkungen für den Schienen- und Straßenverkehr sowie für Feuerungsanlagen und die Einrichtung sogenannter Umweltzonen.
Der Luftreinhalteplan sieht als weitere Maßnahmen zur Luftverbesserung die Modernisierung der kommunalen Fahrzeugflotte und die Förderung von Elektrofahrzeugen bzw. von Nachrüstungen mit NOx-Minderungssystemen für den Wirtschaftsverkehr vor.
Dem werde der aktuelle Luftreinhalteplan angesichts des großen Verursachungsanteils von Dieselfahrzeugen nicht mehr gerecht: Er müsse daher binnen eines Jahres fortgeschrieben werden.