Dieser Vorschlag wurde 1886 beim Järnvägskommitté eingereicht und enthielt die Empfehlung, alle öffentlichen Strecken, die nicht nur dem Lokalverkehr dienen, zu verstaatlichen.
Der Fernverkehr unterliegt dabei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h, der Lokalverkehr auf den Parallelfahrbahnen von 80 km/h. Trotz dieser Maßnahmen ist dieser Abschnitt extrem Staulastig.