Nahm ein Arbeitnehmer zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hatte daher keine Lohnsteuerkarte 2010, konnte das Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen.
Im Rathaus befindet sich auch die Ortsverwaltung, die unter anderem die Dienste Einwohnermeldewesen, Fundbüro, Ausstellung der Lohnsteuerkarte und Standesamt anbietet.
Neben der Kommunalstatistik gehörten die Pflege des Einwohnerregisters, das Ausstellen und Ändern der Lohnsteuerkarten sowie die Durchführung von Wahlen zu den wichtigsten Aufgaben.
Ab 2005 erhielt der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte nur noch bei einem unterjährigen Austritt zurück, die Lohnangaben werden seitdem auf einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, die auch an das Finanzamt übermittelt wird.