Demnach wird eine Ausbildungsentschädigung fällig, wenn ein Verein einen Amateurspieler oder einen Profispieler, der zuvor ohne Lizenz war, unter Vertrag nimmt und ihn daraufhin als Lizenzspieler einsetzt.
Von 1966 bis 1977 stand er im Kader der Profimannschaft und bestritt in den Spielzeiten 1970/71 und 1971/72 insgesamt 37 Bundesliga-Partien als Lizenzspieler.