1981 veranlasste das Militär die Ausarbeitung einer bis heute gültigen Verfassung und ließ dann über Neuwahlen wieder eine Regierung wählen, ohne sich ein Letztentscheidungsrecht in zentralen Fragen nehmen zu lassen.
Dieses Letztentscheidungsrecht ist jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen umstritten, da es dem Land ermöglicht, einen mit der kirchlichen Lehre nicht übereinstimmenden Hochschullehrer in der Pfarrausbildung einzusetzen.
Die Risiken der Filmherstellung (u. a. Überschreitungsrisiko, Finanzierungsrisiko) bleiben jedoch beim Produktionsunternehmen; deswegen liegen Verantwortung und Letztentscheidungsrecht beim Filmproduzenten und nicht beim Producer oder Herstellungsleiter.
Das Letztentscheidungsrecht der Schulaufsicht über die Stellenbesetzung besteht weiter, damit der beamtenrechtliche Grundsatz der Bestenauslese gewahrt bleibt.