Besonders bei Frauen wird der Versuch, trotz einsetzender Presbyopie ohne Lesebrille auszukommen, nicht selten pathologisch: Kopfschmerz und vegetative Erschöpfung gelten als Resultate verzögerter Lesehilfe.
Beispiel: Leseentfernung ⅓ m ≙ 3,0 dpt; minimale Sehweite: ½ m ≙ 2,0 dpt; also ist eine Lesebrille von 3,0 dpt − 2,0 dpt = 1,0 dpt (also eine Sammellinse) erforderlich.
Zu einer entsprechend stärkeren Linsenkrümmung bei Nahsicht ist sie schließlich oft kaum mehr befähigt (Altersweitsichtigkeit), was das Tragen einer Lesebrille erfordert.
Für den Patienten bedeutet dies, dass zusätzlich zur Sehhilfe für die Fernsicht noch eine ergänzende Lesebrille erforderlich wird, alternativ auch eine Bifokalbrille oder Gleitsichtbrille.