Eine Schulpflicht schreibt vor, dass genehmigte Schulen besucht werden, an denen gewährleistet ist, dass die dort geforderten Leistungsnachweise erbracht werden können.
Um die Abschlussprüfung antreten zu dürfen und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, müssen alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht und die Betriebspraktika absolviert werden.
Anwendungen sind üblich zur Prozesskostenerfassung im Gesundheitswesen sowie für die Abrechnung und den Leistungsnachweis im Handwerk und in industriellen Dienstleistungen.
Die Hochschulausbildung endet nach entsprechenden Leistungsnachweisen mit einem Staatsexamen, einer Diplomprüfung, dem Bachelor- oder Doktoratsabschluss.