Das Ergebnis einer Zeitaufnahme soll ja in der Regel als Sollzeit für Kalkulationen und Planungen oder gar als Vorgabezeit in einem Leistungsentgelt benutzt werden.
Ein Grundentgelt kann in Abhängigkeit von der individuellen Leistung des einzelnen Beschäftigten um ein individuelles Leistungsentgelt aufgestockt werden.