Bei Nichtbestehen einer Lehrprobe kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden, bei nur einer Lehrprobe besteht die Möglichkeit, auf Antrag, diese noch im selben Schuljahr nachzuholen.
Das fünfte und sechste Semester dient neben Wiederholungen in den praktischen Übungen hauptsächlich zur Einführung in die Methodik, die dann praktisch in den Lehrproben angewendet wird.
Das Studium beinhaltet heute neben einer Ausbildung der eigenen Stimme den Erwerb musiktheoretischer und musikwissenschaftlicher Grundlagen, künstlerisch/praktischer Fertigkeiten (Klavierunterricht, Gehörbildung, Ensembleleitung, Chorleitung) sowie pädagogischer Fertigkeiten (Lehrproben, Praktika an Musikschulen).
Besteht der Prüfling den Eingangstest vor einem Prüfer, so wird er für die Fluglehrerassistenten Ausbildung zugelassen und durchläuft den Lehrgang Fluglehrerassistent, welcher mit einer Lehrprobe abschließt.