Beide Seiten konnten vom Lehnsverhältnis profitieren, denn während der Lehnsherr zusätzliche Macht gewann, erhöhte sich auch das Prestige des Lehnsträgers, wenn er einem sozial Höhergestellten den Lehnseid leistete.
Wie schon in letzterer festgelegt, bestimmte er dabei, dass die Papstweihe nur nach einer ausdrücklich kanonischen Wahl und nach einem Lehnseid des Gewählten dem Kaiser gegenüber vollzogen werden dürfe.