Die Lehnspflicht, auch Lehenspflicht bezeichnet im Lehnswesen die Gesamtheit der Verhaltensweisen und Leistungen, die Lehnsherren und Vasallen einander schuldig waren.
Er versuchte so, ein kleineres, schlagkräftiges Heer zu erhalten, dass ihm auch länger als die durch die Lehenspflicht verlangten 40 Tage zur Verfügung stand.