Gemäß deutschem Lebensmittelrecht sind Supermärkte verpflichtet, Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu entsorgen, jedoch sind diese Lebensmittel unmittelbar danach in der Regel noch genießbar.
Weinähnliche Getränke fallen nicht unter das Weinrecht, sondern unter die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch).
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde legte in einem Positionspapier dar, dass bereits heute Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen in deutschen Supermärkten weit verbreitet seien.
Im Lebensmittelrecht ist eine Vielzahl von Vorschriften verankert, die vor allem dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung und der Lebensmittelsicherheit (Hygiene) dienen.
Als Direktor der österreichischen Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und- forschung war er für das österreichische Lebensmittelrecht mitverantwortlich.