Geht es dem Kartellrecht um den Schutz des Wettbewerbs vor Selbstaufhebung durch die Wettbewerber, so steht im Lauterkeitsrecht der Schutz des Wettbewerbs vor Verfälschungen durch unlautere geschäftliche Handlungen im Vordergrund.
Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss.
Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).
Wichtigstes Argument dafür ist, dass die Fallgruppe, abgesehen von ihrer Fremdartigkeit im Lauterkeitsrecht, heute praktisch keinen Anwendungsbereich mehr hat.
Als Rechtsbruch bezeichnet man im deutschen Lauterkeitsrecht die Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift, die das Marktverhalten regelt, durch einen Unternehmer.