Sie müssen von jedem zur Teilnahme am Börsenverkehr zugelassenen Händler Aufträge entgegennehmen, an deren amtlicher Kursfeststellung sie mitzuwirken haben.
Bei der variablen Notierung hingegen erfolgt die Kursfeststellung während der Börsenzeit mehrfach, sobald bestimmte Mindest-Orders einen Umsatz ermöglichen.
Letzterer wird im Rahmen der Kursfeststellung ermittelt, wobei sich die Geld- und Briefkurse durch die Anwendung der feststehenden Kursspannen ergeben.
Waren die Kurszettel zunächst privatrechtlicher Natur, so wurde die Kursfeststellung durch Börsenordnungen geregelt und die Kurszettel entwickelten sich zu amtlichen Publikationen der Kurse an der jeweiligen Börse.