In der Übergangszeit zum Papiergeld beinhalteten die staatlich ausgegebenen Banknoten ein Versprechen, den Nennwert des Papiergeldes jederzeit bei Vorlage in Kurantmünzen auszuzahlen.
Gegenbegriff ist die Kurantmünze, eine „vollwertige, umlaufende, gangbare, kursierende“ Münze, deren Nominalwert durch das Metall, aus dem sie besteht, (nahezu) vollständig gedeckt ist.