Enthalten Briefsendungen amtliche Urkunden, wie z. B. Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, Kraftfahrzeugscheine, Kraftfahrzeugbriefe, Rentenversicherungskarten, Zeugnisse, so werden diese Urkunden nicht vernichtet, sondern an die ausstellende Behörde oder Anstalt gesandt.