Ein Missbrauch liegt im Rahmen der deutschen Konzernhaftung dann vor, „wenn die Gesellschaft infolge der im Konzerninteresse ausgeübten Einwirkungen ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann“.
In einem Konzern umfasst die Konzernhaftung zum einen die Einstandspflicht eines Konzernmitglieds für ein anderes gegenüber Konzernfremden und zum anderen finanzielle Ausgleichsverpflichtungen innerhalb des Konzernverbundes.