Die Verordnung verordnet umfangreiche Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Gastronomie, Kultureinrichtungen, Unterkünften für touristische Reisen und anderen Dienstleistungen beinhaltet.
Die Maskenpflicht (in Geschäften und im öffentlichen Verkehr) und die Kontaktbeschränkungen (Treffen nur im engen Familienkreis oder mit zweitem Hausstand) bleiben unverändert bestehen.