Eine Konkurrenzklausel verbietet dem Vermieter, innerhalb der von ihm vermieteten Objekte an ein weiteres Unternehmen zu vermieten, dass ähnliche Leistungen anbietet wie der berechtigte Mieter.
Weiterhin unterliegen die Kommissare einer Konkurrenzklausel: Sofern es dabei zu Interessenskonflikten mit dem ehemaligen Aufgabenbereich kommen könnte, entscheidet eine Ethikkommission über die Vereinbarkeit.
Oftmals werden mit ihm die Stimmrechtsausübung der Aktionäre, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, Konkurrenzklauseln oder Vorkaufsrechte geregelt.