1514) mit dem Verbot jeglichen Kolonialbesitzes und der Aufforderung an die Kolonialmächte, unverzüglich die Einsetzung von einheimischen Regierungen in den Kolonialgebieten anzutreten.
Da sich jedoch bald zeigte, dass die Handelskompanie mit der Nutzung des umfangreichen Kolonialbesitzes überfordert war, war sie es selbst, die das prohibitive System lockerte.
Durch geologische und kartografische Untersuchungen sollten neue Rohstofflagerstätten erschlossen und der belgische Kolonialbesitz durch die zu dieser Zeit übliche Landnahme durch den Entdecker vergrößert werden.
Kolonialrecht wurden auch die Rechtsgrundsätze genannt, nach welcher sich die Beziehungen der verschiedenen Mächte untereinander in Ansehung ihres Kolonialbesitzes bestimmten.