Die Preisdifferenz zwischen der deutschen Steinkohle und der Importkohle mussten die deutschen Stromkunden durch eine Ausgleichszahlung, den Kohlepfennig, pro Kilowattstunde erbringen.
1974 wurde zur Finanzierung des Steinkohleabbaus der Kohlepfennig eingeführt, den deutsche Verbraucher als Preisaufschlag auf die Strompreise zu entrichten hatten.
Für die Kosten wurde eine Ausgleichszahlung eingeführt, die nach dem Verstromungsgesetz als Verbraucherabgabe erhoben wurde, den sogenannten Kohlepfennig.
Der Kohlepfennig wurde von Verbrauchern in den alten Bundesländern von 1974 bis 1995 entrichtet und abgeschafft, nachdem er vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrige Sonderabgabe (Verstromungsabgabe) befunden wurde.
1986 wurde der Kohlepfennig wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wieder abgeschafft; die nordrhein-westfälischen Zechen wurden seitdem durch direkte staatliche Subventionen in die Lage versetzt, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten.