Hiernach wird das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt auf Wunsch des alleinerziehenden Elternteils tätig.
Da Frauen nicht mehr im selben Umfange wie früher auf Partnerschaften angewiesen sind, sehen Männer sich mit höheren Risiken konfrontiert, fürchten etwa Scheidungskosten und Kindesunterhalt.
Hierbei hat meist der bürgerlich-rechtliche Unterhalt die höchsten Beträge, so dass der Beistand für das Kind der sinnvollste Ansprechpartner ist, wenn es um Kindesunterhalt geht.
Nach der Geburt des Kindes nehmen die Eltern den behandelnden Arzt aus vertraglicher und deliktischer Haftung in Anspruch und begehren zum Beispiel die Kosten für den Kindesunterhalt als Schaden.