Als Kernarbeitszeit oder einfach Kernzeit bezeichnet man die Zeitspanne, in der für den Arbeitnehmer grundsätzlich Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz herrscht.
Sollte in der Dienststelle keine Kernzeit vereinbart sein, wird Sonderurlaub, der nur eine stundenweise Abwesenheit erfordert, mitunter gar nicht gewährt.
In Dienststellen mit gleitender Arbeitszeit und Kernzeit wird Sonderurlaub in der Regel nur für die Zeit der notwendigen Abwesenheit gewährt, die in die Kernzeit fällt.
Die Nutztiere mussten zumindest während der Kernzeiten der Vegetationsperiode gemeindlich bestellten Hirten übergeben werden und durften nicht individuell von jedem Viehhalter für sich geweidet werden.