Unter Zinskapitalisierung versteht man im Bankwesen die Zuschreibung nicht verwendeter Zinsen zum Kapital, von dem sie berechnet wurden, und ihre anschließende Verzinsung als Kapitalbestandteil.
Weil der konstante Teil dieses Anteils am Gesamtwert der Ware innerhalb der Abschreibungszeit unveränderlich [= fixiert, fix] bleibt, heißt dieser Kapitalbestandteil „fixes Kapital“.