Benötigte man später eine Kapitalaufstockung, so wurden die Gewerken, also die Besitzer der Kuxen, durch Mehrheitsbeschluss der Gewerkenversammlung zur Zahlung von Zubußen verpflichtet.
Zur für die Expansion erforderlichen Kapitalaufstockung wurde die Eismaschinen und Internationale Tiefbaugesellschaft von Gebhardt & König mbH 1903 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt: die Tiefbau- und Kälteindustrie AG, vormals Gebhardt & Koenig.