Emissionsbedingungen und Kreditverträge beinhalten regelmäßig verschiedene Arten von Anpassungs- und Kündigungsklauseln, die mit den Ratings einer Agentur verknüpft sind.
Die Gläubiger sollten deshalb nur Patronatserklärungen ohne Kündigungsklausel hereinnehmen, da ansonsten die Sicherung im Kündigungsfall verloren geht.