2 EStG), da diese Steuer für die juristische Person des öffentlichen Rechts selbst aufgrund ihrer beschränkten Körperschaftsteuerpflicht Abgeltungswirkung hat (Abs.
Steueransprüche können sowohl aufgrund der Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerpflicht der illegal eingesetzten Arbeitnehmer entstehen als auch aufgrund der Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuerpflicht des im Inland tätigen (Sub-)Unternehmens selbst.