1929 erfolgte die Einführung der beitragslosen Altersbeihilfe sowie die Schaffung einer Spar- und Hilfskasse für das nicht versicherte städtische Hilfspersonal.
Er gründete 1874 die Hilfskasse für erkrankte Arbeiter, eine Betriebskrankenkasse, die auch die soziale Sicherung der Arbeiter und ihrer Angehörigen bei Unfall, Invalidität, Berufskrankheiten, Alter und Tod übernahm.
Es legte reichsweite Normen fest, verlieh den eingeschriebenen Hilfskassen den Status einer juristischen Person und beschränkte ihre Haftung auf das Kassenvermögen.
Die 1874 gegründete Hilfskasse für erkrankte Arbeiter war eine Betriebskrankenkasse, die auch die soziale Sicherung der Arbeiter und ihrer Angehörigen bei Unfall, Invalidität, Berufskrankheiten, Alter und Tod übernahm.