Zum Beweis des Eheschlusses wird seit 1875 beim Standesamt ein Personenstandsregister (bis 2008 Heiratsbuch) geführt, von 1958 bis 2008 wurde zusätzlich ein Familienbuch geführt.
Das frühere Heiratsbuch (bis Ende 2008 Vorgänger des jetzigen Eheregisters), aus dem die Heiratsurkunden ausgestellt wurden, wurde in den Jahren von 1958 bis 2008 durch so genannte Familienbücher ergänzt.
Am Eheschließungsort wurde die Eheschließung im Heiratsbuch eingetragen und ein Familienbuch ausgestellt, welches die Eheleute bei Verlegung ihres Wohnsitzes begleitete.