Zwar darf das anwendbare Recht frei gewählt werden, zugunsten des Verbrauchers gelten aber immer zusätzlich auch die verbraucherschützenden Mindeststandards seines Heimatrechts.
Das Indigenat (Eingeborensein, Staatsangehörigkeit, Ortsangehörigkeit, Heimatrecht, vom lateinischen „Eingeborener“) ist ein Rechtstitel auf die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen (Gemeinde, Staat).
Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich natürliche Personen an, die den Status des Bürgers und damit das Heimatrecht der (Bürger-)Gemeinde besitzen.