Aber trotz aller Reformbemühungen blieb es dabei: Wer es sich leisten konnte, stellte nach wie vor eine Haushälterin oder Hausgehilfin („Dienstmädchen“) ein.
Ab 1922 verlebt sie ihre Jugend in einem Berliner Heim, welches ihr eine Stelle als Hausgehilfin vermittelt, da sich keine Möglichkeit zur Berufsausbildung findet.