Besonders die Aussage des 75-jährigen Hauptbelastungszeugen, der durch einen erlittenen Schlaganfall in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, stellt er in Frage.
Die Brandursache wurde nie geklärt; allerdings hatte sich die Aussage unter anderem des Hauptbelastungszeugen als offensichtliche Unwahrheit herausgestellt.
Ein mutmaßlicher Täter wurde zwar 1951 rechtskräftig verurteilt, einige Jahre später jedoch in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, nachdem die beiden Hauptbelastungszeugen ihre Aussagen widerrufen hatten.