Dies ist bereits ein Grund, weshalb nach Möglichkeit das Mobiltelefon an Stelle des Handfunkgeräts für das Absetzen eines Notrufes eingesetzt werden sollte.
An erhöhten Standorten mit unzuverlässigen oder fehlenden Mobilfunkempfang ist ein Handfunkgerät für den Notrufkanal eine geeignete Ergänzung zum Mobiltelefon.
In tieferen Lagen kann der Notruf zuverlässig über das Mobiltelefon und in höheren Lagen mit dem Handfunkgerät über den Notrufkanal zur in Sichtverbindung stehenden Funkstation abgesetzt werden.
Für den reibungslosen Betrieb einer Wasserrettungsstation muss eine Station mit stationären Betriebsfunkgeräten und Handfunkgeräten ausgestattet sein, um mit allen Einheiten im Wachgebiet kommunizieren und Einsätze koordinieren zu können.
Im Rahmen der Deregulierung wird die Genehmigung inzwischen nicht mehr nur auf eine feste Amateurfunkstelle beschränkt, sondern lässt auch Funkbetrieb von mobilen und tragbaren Amateurfunkstellen (z. B. Handfunkgeräten) zu.