Das bedeutet für Wertpapiere, dass sie im Umlaufvermögen nur für Handelszwecke gehalten werden dürfen und am Bilanzstichtag kurzfristig zum Verkauf bestimmt sind.
Vom Anwendungsbereich des Ballastwasser-Ü ausgeschlossen sind auch alle Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe und sonstige einem Staat gehörende oder von ihm betriebene Schiffe, die im Staatsdienst stehen und ausschließlich anderen als Handelszwecken dienen.
Dies sind Wertpapiere und Derivate die nicht dauerhaft im Bestand gehalten, sondern für Handelszwecke gekauft und verkauft werden; sie sind täglich mit dem Marktwert zu bewerten.