Die Kundengelder sind zwar vollständig abgesichert, werden aber wegen der Haftungsgrenze nur quotal erstattet, so dass es zu Kürzungen des Rückzahlungsanspruchs kommen kann.
Die Umgehung der gesetzlichen Haftungsgrenzen wird durch einen Beförderungsausschluss von Gütern ab einem bestimmten Warenwert in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen angestrebt.
Die Haftungsausschlüsse und Haftungsgrenzen gelten nicht wenn der Lagerhalter, oder einer seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.